Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 02. Februar 2026

"Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Miriclest UG (haftungsbeschränkt) und ihren Geschäftskunden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. "

1. Geltungsbereich & Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ('AGB') gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Lieferungen der Miriclest UG (haftungsbeschränkt) ('Anbieter') gegenüber ihren Geschäftskunden ('Kunde'). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Produktspezifische Bedingungen: Bitte beachten Sie, dass für unsere proprietären digitalen Produkte, SaaS-Lösungen und internen Entwicklerplattformen gesonderte Nutzungsbedingungen (EULA) gelten. Im Konfliktfall gehen die produktspezifischen Regelungen diesen AGB vor.

2. Leistungen & Weiterentwicklung

Der genaue Leistungsumfang (z. B. Strategisches Audit, Custom Engineering, Governance) wird im jeweiligen Statement of Work (SOW) definiert. Kontinuierliche Verbesserung: Wir entwickeln unsere internen Tools, Methoden und proprietäre Software stetig weiter. Wir behalten uns das Recht vor, Funktionen unserer Software jederzeit zu ändern, zu aktualisieren oder einzustellen, sofern dies die vertraglich vereinbarte Leistung eines laufenden SOW nicht wesentlich beeinträchtigt.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Erfolg erfordert Zusammenarbeit. Der Kunde verpflichtet sich, notwendige Zugänge (APIs, Codebases, Dokumentation), Daten und Entscheidungen zeitnah bereitzustellen. Durch den Kunden verursachte Verzögerungen können zu Zeitplananpassungen und Mehraufwand führen.

4. Vergütung & Verzug

Alle Honorare verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig, sofern im SOW nichts anderes vereinbart ist. Verzug: Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz 288 BGB). Wir behalten uns das Recht vor, Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen auszusetzen ('Zurückbehaltungsrecht').

5. Geistiges Eigentum & Proprietäre Rechte

5.1. Miriclest Hintergrund-IP & Eigenentwicklungen

Miriclest behält das ausschließliche, weltweite und unbefristete Eigentum an seinem gesamten geistigen Eigentum, unabhängig davon, ob es bereits existierte oder während des Engagements unabhängig entwickelt wurde. Dies umfasst insbesondere: (a) Proprietäre Softwareprodukte, SaaS-Plattformen und interne Entwicklertools; (b) Quellcode-Bibliotheken, wiederverwendbare Frameworks, Algorithmen und APIs; (c) Methodologien, Diagnosetools und Analyse-Engines; (d) Jegliche Verbesserungen oder Modifikationen an den vorgenannten Punkten; (e) Neue Produkte & Zukünftige Entwicklungen: Alle neuen Softwareprodukte, Module oder unabhängigen IP-Assets, die von Miriclest während der Laufzeit dieses Vertrags erstellt werden und in einem SOW nicht ausdrücklich als 'Kundenspezifische Ergebnisse' definiert sind. Der Kunde erkennt an, dass er kein Eigentum an diesen Gegenständen erwirbt. Stattdessen erhält der Kunde lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit diese in den finalen Arbeitsergebnissen eingebettet sind.

5.2. Kundenspezifische Ergebnisse (Vordergrund-IP)

Mit vollständiger Bezahlung aller vereinbarten Honorare geht das Eigentum an den spezifisch für den Kunden im Rahmen des SOW erstellten Arbeitsergebnissen ('Vordergrund-IP') auf den Kunden über. Dies umfasst typischerweise individuell entwickelten Anwendungscode, Konfigurationen und Berichte. Diese Übertragung schließt ausdrücklich jegliches darin eingebettete Hintergrund-IP aus.

5.3. Residual Knowledge & Know-how

Der Kunde stimmt zu, dass alle allgemeinen Konzepte, Geschäftsideen, Methoden, Know-how und Techniken, die vom Anbieter während des Engagements geteilt oder entwickelt werden, Teil unseres intellektuellen Kapitals sind. Wir behalten das uneingeschränkte Recht, dieses Wissen und diese Ideen für jeden Zweck zu nutzen, einschließlich für andere Kundenmandate. Nichts in dieser Vereinbarung schränkt unser Recht ein, Materialien zu entwickeln oder zu vertreiben, die ähnlich oder identisch sind, sofern wir keine Vertraulichkeitspflichten durch die Nutzung von vertraulichen Informationen des Kunden verletzen.

6. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht-öffentlichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln ('Vertrauliche Informationen'). Dies umfasst Geschäftspläne, Kundenlisten, Finanzdaten, technische Daten und Projektdetails. Diese Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.

7. Haftung (Gesetzliche Vorgaben)

Zur Sicherstellung der Wirksamkeit unter deutschem Recht: 1. Vorsatz & Grobe Fahrlässigkeit: Wir haften unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 2. Leichte Fahrlässigkeit: Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder vergebliche Aufwendungen ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO. Sofern wir Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten (z. B. Zugriff auf Nutzerdatenbanken während eines Audits), schließen die Parteien eine Standard-Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

9. Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Düsseldorf, Deutschland. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.